Kindergarten: Definition und Aufgabe:
Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Erreichung der Schulpflicht. Der Kindergartenbesuch, ein Jahr vor dem Schuleintritt, ist verpflichtend! Kindergärten haben die Aufgabe auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes unter Berücksichtigung der Familiensituation einzugehen, nach den gesicherten Erkenntnissen und Methoden der Kleinkindpädagogik, die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit jedes Kindes und seine Fähigkeit zum Leben in der Gemeinschaft zu fördern und sie beim Übergang in die Schule entsprechend zu begleiten.
Wertebildung ist ein wichtiger Bestandteil des Kindergartenalltags. Eine Grundlage des Werteverständnisses in Österreich und Europa stellt der gemeinsame EU-Vertrag dar, er definiert die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte.
Elternrechte und Elternpflichten:
Eltern haben die Möglichkeit im Interesse ihrer Kinder, engen Kontakt mit dem Personal zu pflegen, sowie an den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Veranstaltungen (Elternabende, div. Aktivitäten, Feste, usw.) teilzunehmen. Darüber hinaus besteht für Eltern die Möglichkeit aktiv am Tagesgeschehen mitzuwirken. Die Erziehungsberechtigten haben aber auch dafür Sorge zu tragen, dass das Kind den Kindergarten regelmäßig besucht, rechtzeitig gebracht und abgeholt wird und frei von ansteckenden Krankheiten ist! Im Betreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht besteht an fünf Tagen pro Woche für mindestens 5 Stunden Kindergartenpflicht! Ausgenommene Zeiten: Ferien sowie schulfreie Tage, gerechtfertigte Verhinderung (max. 5 Wochen Urlaub, Erkrankung – ärztliche Bestätigung)
Öffnungszeiten:
Jahreskindergarten
Halbtag: 7.00 bis 13.00 Uhr
Ganztag (8 Stunden): 7.00 bis 15.00 Uhr
Ganztag (10 Stunden): 7.00 bis 17.00 Uhr
Familiengruppen (Kinder zwischen 3 und 6 Jahren)
Gebühren:
Es werden Elternbeträge durch die Marktgemeinde als Erhalterin des Kindergartens eingehoben.Da sich die Marktgemeinde Lieboch für das neue System der sozial gestaffelten Elternbeiträge entschieden hat, müssen diese abhängig vom monatlichen Familiennettoeinkommen laut der vom Land Steiermark vorgegebenen Tabellen eingehoben werden.
Maximale Beiträge für das Kindergartenjahr 2020/21 (10x jährlich):
07:00-13:00 Uhr 142,29 Euro
07:00-15:00 Uhr 189,72 Euro
07:00-17:00 Uhr 237,15 Euro
Für Kinder im Pflichtjahr 6 Stunden gratis, 7. und 8. Stunde 47,43 Euro, 9. und 10.Stunde 94,86 Euro
Achtung!!! Um den definitiven Beitrag für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu ermitteln, sind sämtliche, dafür notwendigen Unterlagen bis zum 30.Juni 2020 in der Gemeinde vorzulegen. (genaue Informationen unter: www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11684917_74836266/7539a9f4/Checkliste%20Eltern%202015-16.pdf)
Saisonbetrieb (Sommer, 5 Wochen, keine sozial gestaffelten Elternbeiträge):
07:00-13:00 Uhr 120 Euro
07:00-15:00 Uhr 160 Euro
07:00-17:00 Uhr 200 Euro
Mittagessen:
4,10.- pro Menü Das Mittagessen ist an den Ganztagsbetrieb gebunden und kann täglich bis 08:30 Uhr bestellt werden! Die Bestellung ist in den dafür vorgesehenen Essenslisten einzutragen!
Die Ferienzeiten des Kindergartens laufen grundsätzlich mit den Ferien der Schule konform.
Bei Bedarf wird der Kindergarten in den Semesterferien und 5 Wochen im Sommer offen gehalten.
Am Tag des Laternenfestes (November) beginnt der Kindergartenbetrieb um 13 Uhr.
Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder in der Kinderbetreuungseinrichtung und endet mit der Übergabe der Kinder an die Begleitperson (nicht unter 14 Jahren). Der Aufenthalt der Kinder vor dem Beginn und nach dem Ende der Öffnungszeit ist nicht gestattet.
Kindergartenbeginn 2020/21:
14.09.2020
Betriebsorganisation KINDERKRIPPE 2020/21
Der Erhalter bzw. Träger der Kinderkrippe ist die Marktgemeinde Lieboch.
Derzeit werden drei Gruppen, mit jeweils max. 14 Kindern, von 7:00 bis 15:00 geführt.
Telefonnummern:
Leitung: 03136 63672
Igelgruppe: 0664 8890 3375
Mäusegruppe: 0664 8890 3376
Hasengruppe: 0664 8890 3379
Kinderkrippe: Definition und Aufgabe:
Kinderkrippen sind Einrichtungen zur Betreuung von Kindern ab deren Geburt bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.
Sie haben die Aufgabe, unter Berücksichtigung der individuellen Eigenart der Kinder deren soziale, emotionale, motorische und kognitive Entwicklung zu unterstützen.
Wertebildung ist ein wichtiger Bestandteil des Kindergartenalltags. Eine Grundlage des Werteverständnisses in Österreich und Europa stellt der gemeinsame EU-Vertrag dar, er definiert die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte.
Elternrechte und Elternpflichten:
Eltern haben die Möglichkeit im Interesse ihrer Kinder, engen Kontakt mit dem Personal zu pflegen, sowie an den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Veranstaltungen (Elternabende, Elternbildungsangebote div. Aktivitäten, Feste, usw.), teilzunehmen.
Darüber hinaus besteht für sie auch die Möglichkeit, aktiv am Betriebsgeschehen mitzuwirken, wie z.B.: als zusätzliche Aufsichtsperson bei Veranstaltungen, Mithilfe bei Festen, das Einbringen von Anregungen und Kompetenzen, usw.
Die Erziehungsberechtigten haben aber auch dafür Sorge zu tragen, dass das Kind die Kinderkrippe regelmäßig besucht, rechtzeitig gebracht und abgeholt wird und frei von ansteckenden Krankheiten ist!
Weiters haben die Eltern die Pflicht, die festgesetzten Kinderkrippenbeiträge regelmäßig zu entrichten.
Aufnahme von Kindern:
Können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden, ist ausgehend vom Wohl des Kindes, auf die familiären und sozialen Verhältnisse, insbesonders auf die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten, die Anzahl der Geschwister sowie auf Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen bedacht zu nehmen. Weiters kann die Aufnahme von einer ärztlichen Bescheinigung abhängig gemacht werden, ob der Krippenbesuch zumutbar ist.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes, der Mutterkindpass, der Impfpass des Kindes und der Meldezettel des Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Öffnungszeiten:
Betriebsform:
Jahresbetrieb 3 Gruppen, Halbtag, Ganztag
Halbtag: 7.00 bis 13.00 Uhr
Ganztag (8 Stunden): 7.00 bis 15.00 Uhr
Mittagessen:
2,20.- pro Menü
Die Ferienzeiten der Kinderkrippe laufen grundsätzlich mit den Ferien der Schule konform. Bei Bedarf wird die Kinderkrippe in den Semesterferien und 5 Wochen im Sommer offen gehalten. Am Tag des Laternenfestes ( November ) endet der Kinderkrippenbetrieb um 13:00 Uhr. Das Laternenfest beginnt um 16:30 Uhr. Gebühren: Halbtag: 160 Euro/ 10x jährlich Ganztag: 190 Euro/ 10x jährlich Bei Besuch des Sommerbetriebes 11x jährlich.
Kinderkrippenbeginn 2020/21:
14.09.2020